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PPP-RL-Sanktionen ausgesetzt – ist nun alles gut?

Am 19. Oktober 2023 teilte der G-BA mit, dass die Umsetzungsfristen für die PPP-RL erneut nach hinten verschoben werden. Die Sanktionsregelungen treten damit nicht wie geplant zum 1.1.2024 in Kraft. Was bedeutet das für die Kliniken?

27. November 2023

PPP-RL-Sanktionen ausgesetzt – ist nun alles gut?

Isabel Bertsch

Am 19. Oktober 2023 teilte der G-BA mit, dass die Umsetzungsfristen für die PPP-RL erneut nach hinten verschoben werden. Die Sanktionsregelungen treten damit nicht wie geplant zum 1.1.2024 in Kraft.

Was bedeutet das für die Kliniken?

Das Aussetzen der PPP-RL-Sanktionen hat zu einem kollektiven Aufatmen in den Kliniken geführt. Einige verlagern prompt den Fokus und nehmen andere Themen in den Blick. Andere räumen dem Thema weiterhin höchste Priorität ein. Ist mit der erneuten Aussetzung der Sanktionen plötzlich alles gut oder bleibt der Handlungsdruck bestehen? Worauf sollte man die knappen Management-Ressourcen richten?

Fakt ist: Die psychiatrische und psychosomatische Versorgung in seiner heutigen Struktur wird es in 10 Jahren nicht mehr geben. Die dafür notwendigen Fachkräfte werden de facto auf dem Markt nicht zur Verfügung stehen. Im Vergleich zu den somatischen Fächern sind zwar sektorübergreifende und vernetzte Strukturen in der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung etabliert, dennoch besteht auch hier weiterhin Handlungsbedarf. Viele Akteure befördern zwar die Qualität der Versorgung, nicht aber unbedingt den effizienten Einsatz knapper personeller Ressourcen.

Das Fordern von Personalmindestvorgaben wird das Problem des Fachkräftemangels nicht lösen, im Gegenteil. Die PPP-RL wurde mit dem Ziel eingeführt, die Qualität der Versorgung zu sichern. Dass ein Qualitätsbegriff, der ausschließlich an Strukturen und einem Mindest-Ressourceneinsatz ansetzt, keine zielführende Lösung darstellt, unterstreicht nicht zuletzt auch die 8. Stellungnahme der Regierungskommission zu den „Psych-Fächern“. Das Ergebnis der Behandlung muss stärker als Kriterium herangezogen werden. Es braucht flexiblere Versorgungsstrukturen, die sich am tatsächlichen Bedarf des Patienten ausrichten und kreative Lösungen für das Knappheitsproblem ermöglichen. Vor diesem Hintergrund bleibt es spannend, wie diesem Transformationsbedarf bei der Weiterentwicklung der PPP-RL Rechnung getragen wird.

Konsequenzen für die Kliniken

Für die Kliniken bedeutet die Verlängerung der Umsetzungsfristen zunächst Entlastung und die Einrichtungen können mit Blick auf die drohenden Sanktionen aufatmen. Doch aufgeschoben ist nicht gleich aufgehoben. Fakt ist, dass die Richtlinie zumindest kurz- und mittelfristig nicht gänzlich in Frage gestellt wird und der G-BA in seiner Stellungnahme eine Überarbeitung ankündigt. In irgendeiner Form wird es zukünftig Mindestpersonalvorgaben für die psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen geben. Die konkrete Ausgestaltung dessen könnte sich in den nächsten zwei Jahren wieder ändern. Damit ergeben sich trotz Entlastung auf Sanktionsseite weiterhin viele Unsicherheiten. Wie können die Kliniken, die nächsten zwei Jahre sinnvoll nutzen?

1. Aufbau einer soliden Datenbasis

Viele Einrichtungen kämpfen noch immer mit dem Aufbau einer soliden Datenbasis und den dafür notwendigen Prozessen. Insbesondere die Erhebung der für die PPP-RL erforderlichen Personaldaten zur Nachweisführung stellt eine besondere Herausforderung dar und ist in vielen Kliniken noch mit hohen manuellen Aufwendungen in der Datenaufbereitung verbunden. Der Anspruch muss zudem weg gehen von der Umsetzung von Mindestvorgaben, hin zu einem fundierten aber aufwandsarm generierbaren Datenpool für mehr Transparenz über das eigene Versorgungsgeschehen.

2. Etablierung von Steuerungsinstrumenten

Eine valide Datenbasis ist die Voraussetzung für funktionierende Steuerungsinstrumente. Unabhängig davon, welche Personalmindestvorgaben wann und in welcher Form kommen werden, wird der Fachkräftemangel die Krankenhauslandschaft dazu zwingen, ihre personellen Ressourcen proaktiv zu steuern. Dafür braucht es geeignete Controlling-Instrumente, die dann möglichst schnell auf die jeweiligen Vorgaben angepasst werden können und darüber hinaus den unternehmensinternen Anforderungen entsprechen. Management kann unter den schwierigen Rahmenbedingungen nur funktionieren, wenn notwendige Daten als valide und aussagekräftige Indikatoren und Planungsgrößen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.

3. Digitalisierung vorantreiben

Wenig überraschend, aber in der praktischen Umsetzung immer wieder herausfordernd. Die Dokumentations- und Steuerungsaufwendungen, die die Einhaltung von Personalmindestvorgaben erfordern, sind enorm. Eine Reduktion der bürokratischen Aufwendungen kann nur mit einem Zugewinn an Automatisierung erreicht werden.

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Zusammenfassung und Ausblick

Letztlich werden am Begriff PPP-RL Probleme deutlich, die alle Bereiche in Kliniken betreffen. Die Herausforderungen der nächsten 10 Jahre können nur dann gelöst werden, wenn interne Organisationsstrukturen hinterfragt und angepasst werden. Dazu zählt nicht nur die Überarbeitung von Therapiekonzepten, sondern auch die Flexibilisierung von Stellenprofilen sowie die Qualifizierung und Motivation der Mitarbeitenden für die neuen Ansätze. Infrastruktur muss angepasst werden, Investitionsbedarfe sind sehr wahrscheinlich.

Nicht zuletzt müssen auch Patienten und Patientinnen abgeholt und mitgenommen werden, Gesundheitsbildung und Selbstmanagement werden unweigerlich eine Komponente des Versorgungskontexts bilden. Dazu die Etablierung tatsächlich effizienzfördernder digitaler Angebote.

Nur wenn dies gelingt, kann ein umfassender Versorgungsanspruch aufrechterhalten werden. Viele Kliniken zeigen, dass dies ein durchaus realistisches Ziel ist.

Wir begleiten unsere Kunden in diesem Prozess: Sowohl im Sinne strategischer Fragen, als auch bei der Identifikation und Umsetzung konkreter operativer Lösungen. Auch hier gilt: Mit einem starken Team lassen sich auch komplexe Projekte gut stemmen.

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