Die Leistungen des Auftragnehmers werden wie folgt abgerechnet:
Die Oberender AG stellt für anfallende Nebenkosten grundsätzlich, sofern einzelvertraglich nichts anderes bestimmt wurde, eine Nebenkostenpauschale in Rechnung, mit der folgende Kosten abgedeckt sind:
Insbesondere wenn die Kosten für einen der in der Nebenkostenpauschale enthaltenen Punkte den üblichen Umfang übersteigen (z. B. bei umfangreichen Datenbankrecherchen), kann bei Vertragsabschluss eine Sondervergütung vereinbart werden. Über die genannten Punkte hinausgehende Auslagen der Oberender AG (z. B. für Schulungsräume oder für vom Kunden gewünschte zusätzliche Projektdokumentationen bzw. Präsentationen) werden dem Kunden gegen Nachweis gesondert in Rechnung gestellt, falls einzelvertraglich nichts anderes bestimmt wurde.
Die Oberender AG lehnt sich an die berufsethischen Grundsätze des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater (BDU) e.V. an. Hierzu gehört insbesondere die Wahrung von Objektivität, Neutralität sowie Sachorientierung.
Stand 01.01.2023
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