Ein Kommentar von Prof. Dr. Andreas Schmid
Das KHAG, ein „Anpassungsgesetz“ – dieser Begriff trifft es wohl ganz gut. Denn der Referentenentwurf bleibt wie prognostiziert nah am Koalitionsvertrag – und der hatte bereits erkennen lassen: Grundlegende Veränderungen sind nicht zu erwarten.
Natürlich enthält das KHAG wichtige Detailkorrekturen – und einige davon sind zweifellos überfällig. Doch zentrale Konstruktionsfehler bleiben bestehen:
- Die Vorhaltevergütung ist weiterhin überkomplex und produziert Fehlanreize.
- Die Sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen sind durch den Status Krankenhaus überfrachtet und wirtschaftlich kaum abbildbar.
- Die überambitionierte Ausweitung der Hybrid-DRG bleibt unberührt.
- Innovationshemmende Strukturvorgaben dominieren und verhindern echten Fortschritt.
- Die Vielzahl an Ausnahmen, auch das Lex NRW, wirkt eher wie der Versuch, Probleme zu kompensieren, die durch das KHVVG selbst entstanden sind.
Kurz: Es bewegt sich einiges – aber wirklich voran kommt der Krankenhaussektor damit nicht.
Der Reformimpuls bleibt damit schwach. Statt durch mutige Eingriffe Verlässlichkeit zu schaffen, schreibt der Entwurf Unsicherheiten fort – und das in einer Phase, in der Kliniken dringend Orientierung brauchen.
Für Entscheidungsträger im Krankenhausmanagement bedeutet dies vor allem:
Die potenziellen Auswirkungen der Reform auf Leistungsportfolio, Ressourcensteuerung und Wirtschaftsplanung müssen überprüft und weiterhin engmaschig gemonitort werden. Nur so lassen sich Risiken beherrschbar halten und notwendige Anpassungsschritte rechtzeitig einleiten.